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Genugtuung für Unister bei HRS-Kartellamtsbeschwerde
|12.02.2012| In einem Unister-Statement begrüßte das Unister Hotelbuchungsportal die Kartellamts-Entscheidung, die HRS Meistbegünstigungsklausel zu untersagen.
Die Unister Holding GmbH, Betreiber von Buchungsportalen wie ab-in-den-urlaub.de (2,7 Mio. Nutzer im Monat) oder hotelreservierung.de (300.000 Nutzer im Monat), begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamts, HRS zu untersagen, dass die mit Hotels vereinbarte und Hotels aufgezwungene Meistbegünstigungsklausel weiter in dieser Form angewandt wird.
Mit dieser Knebelvertragsklausel – heißt es weiterhin - versuchte HRS zu verhindern, dass Hotels auch mit anderen Hotel-Buchungsplattformen günstigere Preiskonditionen für den Endkunden aushandeln. HRS wollte seine Marktdominanz damit weiter ausbauen und Konkurrenz massiv behindern, sowie dem Verbraucher eine maximale Markttransparenz vorenthalten. Das Kartellamt befand außerdem, dass auch Newcomern der Markteintritt erschwert wird und diese Klauseln deshalb eine Gefahr für den Wettbewerb darstellen.
Die Unister Holding hatte mit einer Kartellamtsbeschwerde, die sie bereits Mitte des Jahres 2011 eingereicht hatte, das Verfahren gegen HRS ins Rollen gebracht. Dem war vorausgegangen, dass sich zahlreiche Hotels bei Unister über das massiv wettbewerbsverzerrende Verhalten von HRS beschwert hatten. So hatte HRS beispielsweise mit aggressiven Drohgebärden gegenüber den Hotels zu verhindern versucht, dass Kunden bei Reisebuchungsportalen wie ab-in-den-urlaub.de, ab-in-den-urlaub-deals.de oder hotelreservierung.de günstigere Hotelraten buchen können als dies bei HRS der Fall ist.
"Wir freuen uns, dass das Kartellamt jetzt für mehr Wettbewerb im Hotelmarkt sorgt und HRS die wettbewerbsschädigenden Praktiken im Hotelmarkt untersagt und der Verbraucher durch größere Transparenz stets die Chance auf beste Hotelpreise hat", so Dr. Konstantin Korosides von Unister.
Weitere Informationen:
www.ab-in-den-urlaub.de
www.hotelreservierung.de
(Die Links wurden am 13.02.2012 getestet.)
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